Allgemeine Geschäftsbedingungen kostenpflichtiger Veranstaltungen von Public Health Schweiz
Besten Dank für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung. Wir bitten Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
- Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der teilnehmenden Person der betreffenden Veranstaltung und der Veranstalterin. Dies ist im vorliegenden Fall Public Health Schweiz und allenfalls weitere Organisationen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Veranstalterin schriftlich bestätigt werden.
- Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt verbindlich via Ausfüllen des Anmeldeformulars. Die teilnehmende Person anerkennt durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihr und der Veranstalterin.
- Leistungserbringung & Teilnahmegebühren
Die auf der Website aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Pausengetränke und, falls im Programm aufgeführt, Zwischenverpflegungen. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungslokal, angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich die Veranstalterin vor. Die Preise sind in Schweizer Franken. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
- Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Die teilnehmende Person hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihr versäumt wird.
Anpassungen und Adressänderungen bereits bezahlter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich Fr. 50.- pro Auftrag.
Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 3. Mahnung werden Fr. 20.- verrechnet. Anschliessend werden rechtliche Schritte eingeleitet.
- Annulation durch die teilnehmende Person
Eine Annullation durch die teilnehmende Person vor Veranstaltungsbeginn ist der Veranstalterin vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Bei jeder Annullation wird der teilnehmenden Person folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
a) Zweitägige Swiss Public Health Conference
- Bis sechs Wochen vor der Konferenz: 50% der Konferenzgebühren
- Ab sechs Wochen vor der Konferenz oder bei Nichterscheinen: 100% der Konferenzgebühren
b) Eintägige Tagungen und nationale Demenzkonferenz
- bis 14 Tage vor der Tagung: 50% der Konferenzgebühren
- ab 13 Tage vor der Tagung oder bei Nichterscheinen: 100% der Konferenzgebühren
c) Halbtägige Symposien oder Webinare
- bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühren
- ab 6 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühren
Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls oder anderer unvorhergesehener Ereignisse geht zulasten der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Rückerstattung. Im Verhinderungsfall kann eine Stellvertretung zu den gleichen Konditionen den Platz übernehmen. Dies muss spätestens bis am Tag vor der Veranstaltung bei der Veranstalterin angekündigt werden.
Trifft die teilnehmende Person erst nach Beginn der Veranstaltung ein, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Annulation durch die Veranstalterin
Ist der Veranstalterin die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. behördliche Massnahmen) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Veranstalterin können nicht geltend gemacht werden.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Erkrankung der Referierenden oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Sie ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
- Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
Tagungsunterlagen sowie elektronische Daten, die von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Daten gleich welcher Art gebührt allein der Veranstalterin oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/der jeweiligen Autor:in oder Verlag.
- Bildrechte
Die teilnehmende Person zeigt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass allfällige Fotos der Veranstaltung für interne sowie Werbezwecke verwendet werden dürfen. Sind sie damit nicht einverstanden, so müssen die Teilnehmenden dies schriftlich dem Konferenzsekretariat mitteilen.
- Teilnehmendenliste
Die teilnehmende Person zeigt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass sie auf einer Teilnehmendenliste mit Angaben wie Name, Funktion und Arbeitgeber, die bei der Anmeldung angegeben wurden, aufgeführt wird. Die Teilnehmendenliste kann zu Informationszwecken an alle Teilnehmenden abgegeben werden. Sind sie damit nicht einverstanden, so müssen die Teilnehmenden dies schriftlich dem Konferenzsekretariat mitteilen.
- Weiterbildungscredits
Falls die Teilnahme aufgrund der Vergabe von Credits geprüft wird und die Person bei dieser Stichprobe nicht anwesend ist, können dieser Person keine Credits vergeben werden.
- Haftung
Für Schäden, die die teilnehmende Person in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet die Veranstalterin als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet nicht für die eingebrachten Sachen der teilnehmenden Person (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
- Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für Werbezwecke für andere eigene Veranstaltungen darf die Veranstalterin die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person speichern und nutzen. Die teilnehmende Person kann auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses Informationsmaterial des Veranstalters erhalten. Sind sie damit nicht einverstanden, so müssen die Teilnehmenden dies schriftlich dem Konferenzsekretariat mitteilen.
- Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Zwischen der teilnehmenden Person und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Bern.
- Veranstalter
Public Health Schweiz
Dufourstrasse 30
3005 Bern
Tel. 031 350 16 00
www.public-health.ch